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Leitbild
Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation
VVaG ist eine rechtsfähige Einrichtung der betrieblichen
Altersversorgung. Sie gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
bzw. deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Leistungen.
Ihr obliegt die sichere Verwaltung von Versorgungskapital
aus der originären, vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen
Altersversorgung. Zusätzlich wird ihr von den Beschäftigten
direkt Kapital zum Zweck der Umwandlung von Entgelt in Altersvorsorge
anvertraut. Aufgrund ihrer besonders wichtigen Aufgabe –
der Sicherstellung eines bedeutenden Teils der Altersvorsorge
– hat sie ihre Unternehmenskultur in diesem Leitbild
zusammengefasst und betrachtet dieses als Basis ihrer unternehmerischen
Handlungen.

Gemeinsamkeit
Die Pensionskasse ist ein
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Arbeitgeber und Beschäftigte
sind Mitglieder einer starken Risiko-Gemeinschaft. Die Mitglieder
sind nicht nur Versicherungsnehmer, sondern auch Eigentümer.
Sie werden repräsentiert durch das Organ der obersten
Vertretung. Gewinninteressen außen stehender Dritter
(z.B. Aktionäre) muss die Pensionskasse nicht befriedigen.

Selbsthilfe, Selbstverantwortung,
Selbstverwaltung
Die Pensionskasse ist ein
Bestandteil der genossenschaftlichen Organisation. Sie nimmt
auch nur Mitglieder auf, die dieser zugehörig sind bzw.
nahe stehen. Auch die Pensionskasse identifiziert sich mit
den Grundsätzen der genossenschaftlichen Identität
in Form der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung.

Transparenz
Die Pensionskasse betreibt
für ihre Mitglieder eine offene Informationspolitik.
Sie erleichtert die Informationsgewinnung über sie
insbesondere im Rahmen ihres Auftritts im Internet und durch
das persönliche Gespräch.


Langfristigkeit
Obwohl die situativen und
gesetzlichen Rahmenbedingungen einem ständigen Wandel
und permanenter Veränderung in immer kürzeren Zeiträumen
unterliegen, haben Versicherungsverträge oftmals eine
Laufzeit von mehreren Jahrzehnten. Eine langfristig durchdachte
Unternehmensentwicklung ist für die Pensionskasse daher
von entscheidender Bedeutung. Sie zieht diese einer kurzfristigen
Gewinnoptimierung vor.

Verantwortung
Die Pensionskasse bezieht
Prämieneinnahmen der Arbeitgeber. Ihr fließen jedoch
auch in erheblichem Umfang Leistungen der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer direkt zu (Entgeltumwandlung, Riester- und
Rüruprente). Obwohl die Eigenbeiträge der Beschäftigten
in den rechtlichen Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
eingebettet werden, sind sie wirtschaftlich der Privatsphäre
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuzuordnen. Somit obliegt
der Pensionskasse vielfach die Verwaltung des gesamten Teils
der Altersversorgung, welcher über den Anteil der Sozialversicherung
hinausgeht. Die Pensionskasse ist sich dieser ganz besonderen
Verantwortung bewusst.

Kompetenz und Vertrauen
Die Pensionskasse setzt als
Arbeitgeber auf qualifizierte, motivierte und zur Leistung
bereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie unterstützt
deren zielgerichtete Weiterbildung. Respekt, Fairness und
Vertrauen kennzeichnen die Zusammenarbeit. Die Pensionskasse
fördert das eigenverantwortliche Handeln ihrer Beschäftigten
und deren direkten Kontakt zu den Mitgliedern der Kasse.

Unabhängigkeit und
Selbständigkeit
Die Pensionskasse ist unabhängig
und selbständig. Die technische Infrastruktur zur Verwaltung
der Versicherungsbestände wird kontinuierlich ausgebaut.
Soweit der Kasse dies sinnvoll erscheint, nimmt sie fremde
Dienstleistungen in Anspruch. Die Pensionskasse wird weiterhin
selbständiger Ansprechpartner für Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung bleiben. Sie ist insbesondere
für die Unternehmen der Genossenschaftsorganisation tätig.

Wachstum
Die Pensionskasse strebt
ein gesundes und nachhaltiges Wachstum an.
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