Kurzportrait
  Kurzportrait
 
Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG ist eine rechtsfähige Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Ihr obliegt die sichere Verwaltung von Versorgungskapital aus der originären, vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung. Sie steht aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genossenschaftlich orientierter Unternehmen direkt zur Verfügung. Die Beschäftigten können über die Pensionskasse ihren gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung umsetzen und/oder die „Riester-Förderung“ erlangen.

Die Kasse ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die Pensionskasse hat den Zweck, den bei ihr versicherten Mitgliedern Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie deren Hinterbliebenen Renten nach den Bestimmungen der Satzung und der Versicherungsbedingungen zu gewähren.
 
 
Wer kann Mitglied werden?
 

Mitglieder der Kasse können neben dem Gründungsmitglied Genossenschaftsverband Bayern e.V. und seinen Arbeitnehmern werden:

a. die im Genossenschaftswesen tätigen Arbeitgeber und die ihnen nahe stehenden sonstigen Einrichtungen sowie
b. die durch ihre Arbeitgeber zur Versicherung angemeldeten und von der Kasse aufgenommenen Arbeitnehmer
 
 

  Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Theresienstraße 19 80333 München Telefon: 089/288138-0 Telefax: 089/288138-30
 
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