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Kurzportrait
Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation
VVaG ist eine rechtsfähige Einrichtung der betrieblichen
Altersversorgung. Ihr obliegt die sichere Verwaltung von Versorgungskapital
aus der originären, vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen
Altersversorgung. Sie steht aber auch den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern genossenschaftlich orientierter Unternehmen direkt
zur Verfügung. Die Beschäftigten können über
die Pensionskasse ihren gesetzlich verankerten Rechtsanspruch
auf Entgeltumwandlung umsetzen und/oder die
„Riester-Förderung“ erlangen.
Die Kasse ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
im Sinne des § 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
(VAG). Die Pensionskasse hat den Zweck, den bei ihr versicherten
Mitgliedern Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie
deren Hinterbliebenen Renten nach den Bestimmungen der Satzung
und der Versicherungsbedingungen zu gewähren.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder der Kasse können neben dem Gründungsmitglied Genossenschaftsverband Bayern e.V. und seinen Arbeitnehmern werden:
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die im Genossenschaftswesen tätigen Arbeitgeber und die ihnen nahe stehenden sonstigen Einrichtungen sowie
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die durch ihre Arbeitgeber zur Versicherung angemeldeten und von der Kasse aufgenommenen Arbeitnehmer |
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