Newsletter:
Betriebliche Altersversorgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der umfangreichen Reform der sozialen
Sicherungssysteme und der betrieblichen Altersversorgung (Altersvermögensgesetz,
Alterseinkünftegesetz) hat der Gesetzgeber Arbeitgebern,
Beschäftigten und Anbietern im Jahr 2006 eine kleine
„Verschnaufpause“ gegönnt.
Diese Konsolidierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
hat die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation in Bayern
VVaG genutzt und sich in den vergangenen Monaten intensiv
mit der Weiterentwicklung der von ihr angebotenen Versicherungsprodukte
beschäftigt. Anspruch der Pensionskasse war und ist es,
Ihnen als Arbeitgeber wie auch Ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern stets ein zukunftsfähiges Angebot zur Verfügung
zu stellen. Die Pensionskasse wird daher ihr
Tarifangebot
verändern. Ab dem Jahr 2007 wird die
Kasse nur noch einen Versicherungstarif anbieten, der alle
steuerlichen Fördermöglichkeiten auf sich vereinen
wird. „Im Prinzip“ handelt es sich um eine
Weiterentwicklung des Tarifs AVmG mit erneut attraktiven Versicherungsbedingungen.
Durch neue biometrische Rechnungsgrundlagen wird im Tarif
AVmG2 die wiederum gestiegene Lebenserwartung angemessen berücksichtigt.
Weiterhin basiert der neue Versicherungstarif auf einem reduzierten
Rechnungszins. Die bisherigen Tarife T60 und AVmG werden dann
für Neuversicherungen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Unsere Empfehlung:
Sprechen Sie mit uns bereits frühzeitig über den
Tarifwechsel.
Nach dem 31. Dezember 2008 soll die
Befreiung von Beitragszahlungen
zur Sozialversicherung
nach geltendem Recht für die Entgeltumwandlung
entfallen. Durch den Arbeitgeber finanzierte Leistungen zur
betrieblichen Altersversorgung sind hiervon nicht betroffen;
dort bleibt es bei der Beitragsbefreiung zur Sozialversicherung
auch über 2008 hinaus.
Unsere Empfehlung:
Sprechen Sie mit uns über die Möglichkeiten der
Vermeidung von Beitragszahlungen zur Sozialversicherung. Fordern
Sie bei uns aktuelle Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung
an oder nehmen Sie in die von Ihnen verwendeten Formulare
folgenden Hinweis auf: „Der Arbeitgeber macht
darauf aufmerksam, dass nach derzeitiger Rechtslage die Befreiung
von Beitragszahlungen zur Sozialversicherung bei Entgeltumwandlung
nach dem 31. Dezember 2008 entfällt.“
Über die Entwicklung „Ihrer
Pensionskasse“ und aktuelle Themen „– rund
um die betriebliche Altersversorgung“– wollen
wir Sie auch künftig in regelmäßigen Abständen
auf dem Laufenden halten.
Unsere Empfehlung:
Abonnieren Sie den kostenlosen, elektronischen
Newsletter.
Sofern Sie Fragen
haben, rufen Sie uns einfach an. Gern erörtern wir diese
auch in einem persönlichen
Gespräch in Ihrem Hause.
Es grüßt Sie Ihre
Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG
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