Newsletter: Betriebliche Altersversorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der umfangreichen Reform der sozialen Sicherungssysteme und der betrieblichen Altersversorgung (Altersvermögensgesetz, Alterseinkünftegesetz) hat der Gesetzgeber Arbeitgebern, Beschäftigten und Anbietern im Jahr 2006 eine kleine „Verschnaufpause“ gegönnt.

Diese Konsolidierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hat die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation in Bayern VVaG genutzt und sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Weiterentwicklung der von ihr angebotenen Versicherungsprodukte beschäftigt. Anspruch der Pensionskasse war und ist es, Ihnen als Arbeitgeber wie auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stets ein zukunftsfähiges Angebot zur Verfügung zu stellen. Die Pensionskasse wird daher ihr

Tarifangebot

verändern. Ab dem Jahr 2007 wird die Kasse nur noch einen Versicherungstarif anbieten, der alle steuerlichen Fördermöglichkeiten auf sich vereinen wird. „Im Prinzip“ handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Tarifs AVmG mit erneut attraktiven Versicherungsbedingungen. Durch neue biometrische Rechnungsgrundlagen wird im Tarif AVmG2 die wiederum gestiegene Lebenserwartung angemessen berücksichtigt. Weiterhin basiert der neue Versicherungstarif auf einem reduzierten Rechnungszins. Die bisherigen Tarife T60 und AVmG werden dann für Neuversicherungen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Unsere Empfehlung:
Sprechen Sie mit uns bereits frühzeitig über den Tarifwechsel.

Nach dem 31. Dezember 2008 soll die

Befreiung von Beitragszahlungen zur Sozialversicherung

nach geltendem Recht für die Entgeltumwandlung entfallen. Durch den Arbeitgeber finanzierte Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung sind hiervon nicht betroffen; dort bleibt es bei der Beitragsbefreiung zur Sozialversicherung auch über 2008 hinaus.

Unsere Empfehlung:
Sprechen Sie mit uns über die Möglichkeiten der Vermeidung von Beitragszahlungen zur Sozialversicherung. Fordern Sie bei uns aktuelle Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung an oder nehmen Sie in die von Ihnen verwendeten Formulare folgenden Hinweis auf: „Der Arbeitgeber macht darauf aufmerksam, dass nach derzeitiger Rechtslage die Befreiung von Beitragszahlungen zur Sozialversicherung bei Entgeltumwandlung nach dem 31. Dezember 2008 entfällt.“

Über die Entwicklung „Ihrer Pensionskasse“ und aktuelle Themen „– rund um die betriebliche Altersversorgung“– wollen wir Sie auch künftig in regelmäßigen Abständen auf dem Laufenden halten.

Unsere Empfehlung:
Abonnieren Sie den kostenlosen, elektronischen Newsletter.

Sofern Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Gern erörtern wir diese auch in einem persönlichen Gespräch in Ihrem Hause.

Es grüßt Sie Ihre
Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG

 
 

  Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Theresienstraße 19 80333 München Telefon: 089/288138-0 Telefax: 089/288138-30
 
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