Wichtige Informationen für den Arbeitgeber zum Alterseinkünftegesetz
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bereits in wenigen Monaten, am 01. Januar 2005 tritt das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die betriebliche Altersversorgung wird (erneut) stark reformiert. Auch für Ihr Haus besteht möglicherweise Handlungsbedarf! – Einige Themen:

Portabilität
Künftig haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, ihre betriebliche Altersversorgung im Rahmen eines Arbeitsplatzwechsels auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen.
Achtung: Haben Sie einen Durchführungsweg gewählt, bei dem Provisionen bezahlt wurden (Lebensversicherung, entsprechende Pensionskassen) ?
 
Lohnsteuer/Sozialversicherung
Für die gemäß § 3 Nr. 63 EStG (Steuerfreiheit) geförderten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gelten künftig andere Höchstförderungssätze. Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit können damit künftig auseinander fallen.
Achtung: Für Neuzusagen wird die Förderung über § 40 b EStG gestrichen!
 
Haftungsrisiken
Haben Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Abschluss einer Kapitallebensversicherung versprochen?
Achtung: Keine Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG! Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation in Bayern VVaG ist Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
 
Informieren auch Sie sich über die Neuerungen durch das Alterseinkünftegesetz. Lassen Sie sich die Probleme aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten anbieten. Gerne auch persönlich in Ihrem Haus.
 
Übrigens: Der Geschäftsbericht der Pensionskasse für das Geschäftsjahr 2003 ist jetzt online. Überzeugen Sie sich von der wiederum erfolgreichen Entwicklung der Kasse. 
 
Es grüßt Sie Ihre
Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG
 
Johann May   Thomas Schätz  
 
 

  Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
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