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Wichtige Informationen
für den Arbeitgeber zum Alterseinkünftegesetz
Sehr
geehrte Damen und Herren,
bereits in wenigen Monaten, am 01. Januar 2005 tritt
das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die betriebliche
Altersversorgung wird (erneut) stark reformiert. Auch für
Ihr Haus besteht möglicherweise Handlungsbedarf! –
Einige Themen:
Portabilität
Künftig haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, ihre betriebliche
Altersversorgung im Rahmen eines Arbeitsplatzwechsels auf den
neuen Arbeitgeber zu übertragen.
Achtung: Haben Sie einen
Durchführungsweg gewählt, bei dem Provisionen bezahlt
wurden (Lebensversicherung, entsprechende Pensionskassen) ?
Lohnsteuer/Sozialversicherung
Für die gemäß § 3 Nr. 63 EStG
(Steuerfreiheit) geförderten Durchführungswege der
betrieblichen Altersversorgung gelten künftig andere Höchstförderungssätze.
Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit können damit
künftig auseinander fallen.
Achtung: Für Neuzusagen
wird die Förderung über § 40 b EStG gestrichen!
Haftungsrisiken
Haben Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
den Abschluss einer Kapitallebensversicherung versprochen?
Achtung: Keine Förderung
nach § 3 Nr. 63 EStG! Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation
in Bayern VVaG ist Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen der betrieblichen
Altersversorgung.
Informieren auch Sie sich über die Neuerungen durch das
Alterseinkünftegesetz. Lassen Sie sich die Probleme aufzeigen
und Lösungsmöglichkeiten anbieten. Gerne auch persönlich
in Ihrem Haus.
Übrigens: Der Geschäftsbericht der
Pensionskasse für das Geschäftsjahr 2003 ist jetzt
online. Überzeugen Sie sich von der wiederum erfolgreichen
Entwicklung der Kasse.
Es grüßt Sie Ihre
Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG
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