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Das neue Alterseinkünftegesetz
– Grundlegende Änderungen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor etwa zwei Wochen ist das Alterseinkünftegesetz
verabschiedet worden. Künftig
werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
schrittweise von der Steuer befreit und im Gegenzug die Rentenzahlungen
zunehmend besteuert.
Von den Betroffenen fast unbemerkt wurde die Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung aber auch genutzt, um sowohl die private
als auch die betriebliche Altersversorgung zu reformieren.
Ein Beispiel:
Die bereits bestehende Möglichkeit,
betriebliche Versorgungsanwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber
zu übertragen (Portabilität), ist nun für Zusagen
ab dem 01.01.2005 ein gesetzlicher Anspruch aller Arbeitnehmer
geworden. Alle Marktteilnehmer gehen davon aus, dass damit
die Übertragung von betrieblicher Altersversorgung künftig
eine deutlich größere Rolle spielen wird.
Dieses Übertragungsrecht wird aber für einige Arbeitgeber
das Risiko der Sekundärhaftung deutlich erhöhen.
Mittlerweile ist es vollkommen unstrittig, dass der Arbeitgeber
für die Erfüllung seines Versorgungsversprechens
im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einzustehen hat.
Hierzu gehört auch die Entgeltumwandlung (Barlohnverzicht)
der Mitarbeiter.Stellt nun die vom Arbeitgeber gewählte
Versicherungsgesellschaft z. B. aufgrund von geleisteten Provisionszahlungen
(Die Pensionskasse der Genossenschafts organisation in Bayern
VVaG gewährt keine Provisionen.) nicht den vom Gesetzgebervorgeschriebenen
Übertragungswert zur Verfügung, so ist der Arbeitgeber
zur Auffüllung (Sekundärhaftung) verpflichtet. Gerade
in den ersten Beitragsjahren kann dies für den Arbeitgeber
zu ungewollten finanziellen Verpflichtungen führen.
Übrigens:
Auch die steuerliche Förderung der einzelnen Durchführungswege
der betrieblichen Altersversorgung wird sich ab dem 01. Januar
des kommenden Jahres wesentlich verändern.
Das Alterseinkünftegesetz bedeutet für Arbeitgeber
und Beschäftigte eine umfassende Änderung der vor
rund 1 1/2 Jahren in Kraft getretenen Rentenreform. Aus diesem
Grund empfehlen wir jedem Arbeitgeber ein persönliches
Gespräch, um „Überraschungen“ in der
Zukunft zu vermeiden.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir bringen
Sie gern auf den „neuesten Stand“!
Es grüßt Sie Ihre
Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG
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