Das neue Alterseinkünftegesetz – Grundlegende Änderungen!
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
vor etwa zwei Wochen ist das Alterseinkünftegesetz verabschiedet worden. Künftig werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise von der Steuer befreit und im Gegenzug die Rentenzahlungen zunehmend besteuert.
 
Von den Betroffenen fast unbemerkt wurde die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung aber auch genutzt, um sowohl die private als auch die betriebliche Altersversorgung zu reformieren.
 
Ein Beispiel
: Die bereits bestehende Möglichkeit, betriebliche Versorgungsanwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber zu übertragen (Portabilität), ist nun für Zusagen ab dem 01.01.2005 ein gesetzlicher Anspruch aller Arbeitnehmer geworden. Alle Marktteilnehmer gehen davon aus, dass damit die Übertragung von betrieblicher Altersversorgung künftig eine deutlich größere Rolle spielen wird.
 
Dieses Übertragungsrecht wird aber für einige Arbeitgeber das Risiko der Sekundärhaftung deutlich erhöhen. Mittlerweile ist es vollkommen unstrittig, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung seines Versorgungsversprechens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einzustehen hat. Hierzu gehört auch die Entgeltumwandlung (Barlohnverzicht) der Mitarbeiter.Stellt nun die vom Arbeitgeber gewählte Versicherungsgesellschaft z. B. aufgrund von geleisteten Provisionszahlungen (Die Pensionskasse der Genossenschafts organisation in Bayern VVaG gewährt keine Provisionen.) nicht den vom Gesetzgebervorgeschriebenen Übertragungswert zur Verfügung, so ist der Arbeitgeber zur Auffüllung (Sekundärhaftung) verpflichtet. Gerade in den ersten Beitragsjahren kann dies für den Arbeitgeber zu ungewollten finanziellen Verpflichtungen führen.
 
Übrigens: Auch die steuerliche Förderung der einzelnen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wird sich ab dem 01. Januar des kommenden Jahres wesentlich verändern.
 
Das Alterseinkünftegesetz bedeutet für Arbeitgeber und Beschäftigte eine umfassende Änderung der vor rund 1 1/2 Jahren in Kraft getretenen Rentenreform. Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Arbeitgeber ein persönliches Gespräch, um „Überraschungen“ in der Zukunft zu vermeiden.
 
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir bringen Sie gern auf den „neuesten Stand“!
 
Es grüßt Sie Ihre
Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG
 

Johann May  Thomas Schätz 

 

  Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
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