Vermögenswirksame Leistungen in betriebliche Altersversorgung „umswitchen“

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
seit dem vergangenen Jahr bietet die Pensionskasse auch die Möglichkeit vermögenswirksame Leistungen (VL) in betriebliche Altersversorgung „umzuswitchen“. Diese einfache und „preiswerte“ Variante betriebliche Altersversorgung aufzubauen wurde sehr gut angenommen.
 
Insbesondere jüngeren Mitarbeitern/innen aber auch den Mitarbeitern/innen, die keinen Anspruch auf die Sparzulage haben*, kann die Pensionskasse eine echte Alternative zur gängigen Praxis aufzeigen.

Die Beiträge in Höhe der VL in den Tarif AVmG der Pensionskasse können bei mittel- bis langfristiger Ansparphase eine zusätzliche Rente von einigen hundert Euro monatlich bilden. Der Arbeitgeber spart sich bei der betrieblichen Altersversorgung seine Beiträge zu Sozialversicherung. Diesen Vorteil wird er in der Regel an den/die Mitarbeiter/in weitergeben. Der Wegfall der staatlichen Sparzulage kann so kompensiert bzw. es können sogar von Anfang an etwa 10 % bis 20 % höhere Beiträge zur Alterssicherung verwendet werden.
 
*zu versteuerndes Jahreseinkommen über 17.900,– EUR unverheiratet und über 35.800,– EUR verheiratet.  
 
Beispiel einer Gehaltsabrechnung (Arbeitnehmer, verheiratet, zwei Kinder)
     
Lohnsteuerklasse III
mit VL
mit Pensionskasse
Bruttogehalt
2.500,— EUR
2.500,— EUR
VL-Beitrag
40,— EUR
PK-Beitrag
40,— EUR
AG Zuschuss Ersparnis aus SozVers
8,— EUR
Zusätzliche EntgeltU
30,— EUR
Steuerpflichtiges Gehalt
2.540,— EUR
2.470,— EUR
Steuern
149,50 EUR
133,83 EUR
Sozialabgaben
541,02 EUR
526,13 EUR
Nettogehalt
1.849,48 EUR
1.810,04 EUR
Abzüglich VL-Sparbeitrag
40,— EUR
Nettoauszahlung
1.809,48 EUR
1.810,04 EUR
 
(Berechnung erstellt im Jahr 2004 mit einem in der bayerischen Genossenschafts-
organisation gängigen Lohnabrechungsprogramm.)  
 
Das Verfahren zum „Umswitchen“ von VL in betriebliche Altersversorgung ist denkbar einfach: Der Arbeitnehmer vereinbart schriftlich mit seinem Arbeitgeber, dass er seine VL in betriebliche Altersversorgung umwandeln möchte; hierfür leistet sein Arbeitgeber Beiträge in Höhe der VL zur Pensionskasse.
 
Wenn Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gern. Auch sind die notwendigen Unterlagen jederzeit bei uns abrufbar. Bitte leiten Sie diese Seite und die genannten Informationen per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses weiter.
 
Der Unterschied:
So setzen sich die 78,– EUR Monatsbeitrag aus dem Beispiel zusammen:
     
1.
Statt der VL werden die 40,– EUR in die Pensionskasse einbezahlt
40,– EUR
2.
Der Arbeitgebervorteil aus der Sozialversicherung wird ebenfalls in die Pensionskasse einbezahlt
8,– EUR
3.
Der Sozialversicherungs- und Steuervorteil* des Arbeitnehmers
30,– EUR
4.
Mtl. Gesamtsumme zur Pensionskasse (Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss)
78,– EUR

*Sozialversicherungsbefreiung derzeit nur bis einschließlich 2008!
 
Das mtl. Nettogehalt des Mitarbeiters bleibt nahezu unverändert. Ein kinderloser Single könnte bei 2.500,– EUR mtl. Bruttogehalt sogar etwa 98,– EUR mtl. in die Pensionskasse einzahlen.
 
Es grüßt Sie Ihre
Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG
 
Johann May Thomas Schätz
 
 

  Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
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