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Vermögenswirksame
Leistungen in betriebliche Altersversorgung umswitchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem vergangenen Jahr bietet die Pensionskasse auch
die Möglichkeit vermögenswirksame Leistungen (VL)
in betriebliche Altersversorgung umzuswitchen. Diese
einfache und preiswerte Variante betriebliche Altersversorgung
aufzubauen wurde sehr gut angenommen.
Insbesondere jüngeren Mitarbeitern/innen aber auch den
Mitarbeitern/innen, die keinen Anspruch auf die Sparzulage haben*,
kann die Pensionskasse eine echte Alternative zur gängigen
Praxis aufzeigen.
Die Beiträge in Höhe der VL in den Tarif AVmG der
Pensionskasse können bei mittel- bis langfristiger Ansparphase
eine zusätzliche Rente von einigen hundert Euro monatlich
bilden. Der Arbeitgeber spart sich bei der betrieblichen Altersversorgung
seine Beiträge zu Sozialversicherung. Diesen Vorteil wird
er in der Regel an den/die Mitarbeiter/in weitergeben. Der Wegfall
der staatlichen Sparzulage kann so kompensiert bzw. es können
sogar von Anfang an etwa 10 % bis 20 % höhere Beiträge
zur Alterssicherung verwendet werden.
*zu versteuerndes Jahreseinkommen über
17.900, EUR unverheiratet und über 35.800,
EUR verheiratet.
Beispiel einer Gehaltsabrechnung
(Arbeitnehmer, verheiratet, zwei Kinder)
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Lohnsteuerklasse
III |
mit VL |
mit Pensionskasse |
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Bruttogehalt |
2.500, EUR |
2.500,
EUR |
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VL-Beitrag |
40, EUR |
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PK-Beitrag |
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40,
EUR |
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AG Zuschuss Ersparnis aus SozVers |
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8,
EUR |
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Zusätzliche
EntgeltU |
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30,
EUR |
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Steuerpflichtiges
Gehalt |
2.540, EUR |
2.470,
EUR |
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Steuern |
149,50 EUR |
133,83 EUR |
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Sozialabgaben
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541,02 EUR |
526,13 EUR |
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Nettogehalt |
1.849,48 EUR |
1.810,04
EUR |
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Abzüglich
VL-Sparbeitrag |
40, EUR |
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Nettoauszahlung |
1.809,48 EUR |
1.810,04
EUR |
(Berechnung erstellt
im Jahr 2004 mit einem in der bayerischen Genossenschafts-
organisation gängigen Lohnabrechungsprogramm.)
Das Verfahren zum Umswitchen
von VL in betriebliche Altersversorgung ist denkbar einfach:
Der Arbeitnehmer vereinbart schriftlich mit seinem Arbeitgeber,
dass er seine VL in betriebliche Altersversorgung umwandeln
möchte; hierfür leistet sein Arbeitgeber Beiträge
in Höhe der VL zur Pensionskasse.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gern. Auch sind
die notwendigen Unterlagen jederzeit bei uns abrufbar. Bitte
leiten Sie diese Seite und die genannten Informationen per E-Mail
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses weiter.
Der Unterschied:
So setzen sich die 78,
EUR Monatsbeitrag aus dem Beispiel zusammen:
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| 1.
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Statt der VL werden die 40, EUR
in die Pensionskasse einbezahlt |
40,
EUR |
| 2.
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Der Arbeitgebervorteil aus der Sozialversicherung
wird ebenfalls in die Pensionskasse einbezahlt |
8,
EUR |
| 3.
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Der Sozialversicherungs- und Steuervorteil*
des Arbeitnehmers |
30,
EUR |
| 4.
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Mtl. Gesamtsumme zur Pensionskasse (Entgeltumwandlung
und Arbeitgeberzuschuss) |
78,
EUR |
*Sozialversicherungsbefreiung derzeit
nur bis einschließlich 2008!
Das mtl. Nettogehalt
des Mitarbeiters bleibt nahezu
unverändert.
Ein kinderloser Single könnte bei 2.500, EUR mtl.
Bruttogehalt sogar etwa 98,
EUR mtl. in die Pensionskasse
einzahlen.
Es
grüßt Sie Ihre
Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG
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