Renten aus der Pensionskasse und die Anlage R
 
Ab dem Jahr 2005 greift die Neuregelung der Rentenbesteuerung.
 
Künftig müssen Einkünfte aus Renten und die Leistungen aus
Altersvorsorgeverträgen gegenüber dem Finanzamt mit der
neuen Anlage R zur Einkommensteuererklärung erklärt werden.
 
Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Hiervon ausgenommen sind
Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufs-
genossenschaftsrenten etc.),
Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten und
Wiedergutmachungsrenten (z. B. nach Bundesentschädigungs-
gesetz für Opfer des Holocaust).
 
Es werden wieder deutlich mehr „Rentner“ eine Steuererklärung abgeben müssen.
 
Wichtig ist, dass Ehepaare jeweils eine eigene Anlage R ausfüllen müssen, wenn beide Ehepartner eigene Rentenleistungen beziehen.
 
Innerhalb dieser Steuererklärung sind dann ggf. auch Rentenleistungen der Pensionskasse zu erklären. Die Pensionskassenrenten sind auf der zweiten Seite der Anlage R ab Zeile 31 bis Zeile 46 einzutragen. Hierzu wird die Mitteilung über die steuerpflichtige Leistung aus einem Altersvorsorgevertrag gem. § 22 Nr. 5 Satz 7 EstG benötigt. Diese Mitteilung (Leistungsmitteilung) erhalten Rentenempfänger der Pensionskasse künftig mit Eintritt in die Rentenphase bzw. bei Änderungen der Leistungen. Die Nummern 1 bis 11 dieser Leistungsmitteilung werden dann entsprechend in den Texten der Anlage R ab Zeile 31 aufgezeigt. Somit sind dann lediglich die von der Pensionskasse bekannt gegebenen Rentenleistungen in die Anlage R einzutragen.
 
1. Beispiel: Die Beitragszahlungen an die Pensionskasse wurden teilweise individuell bzw. pauschal versteuert (Tarif 65). Von der Pensionskasse wird auf der Seite 2 der Leistungsmitteilung unter der Nr. 4 der Rentenbetrag mitgeteilt. Dieser Betrag ist in die Zeile 38 der Anlage R zu übernehmen. Abschließend ist nur noch das Datum des erstmaligen Rentenbezugs in Zeile 39 einzutragen.
 
2. Beispiel: Die Beitragszahlungen an die Pensionskasse wurden steuerfrei geleistet. In diesem Fall teilt die Pensionskasse in der Leistungsmitteilung den Rentenbetrag unter der Nr. 1 mit. Dieser Wert ist dann in der Anlage R in der Zeile 31 einzutragen.
 
Karsten Heinrich Weber
von Karsten
Heinrich
Weber

 
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