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Renten aus
der Pensionskasse und die Anlage R
Ab dem Jahr 2005 greift die Neuregelung der Rentenbesteuerung.
Künftig müssen Einkünfte
aus Renten und die Leistungen aus
Altersvorsorgeverträgen gegenüber dem Finanzamt mit
der
neuen
Anlage R zur Einkommensteuererklärung
erklärt werden.
Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Hiervon
ausgenommen sind
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Renten aus der gesetzlichen
Unfallversicherung (Berufs-
genossenschaftsrenten etc.), |
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Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten
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Wiedergutmachungsrenten
(z. B. nach Bundesentschädigungs-
gesetz für Opfer des Holocaust). |
Es werden wieder deutlich mehr „Rentner“
eine Steuererklärung abgeben müssen.
Wichtig ist, dass Ehepaare jeweils eine eigene Anlage
R ausfüllen müssen, wenn beide Ehepartner
eigene Rentenleistungen beziehen.
Innerhalb dieser Steuererklärung sind dann ggf. auch Rentenleistungen
der Pensionskasse zu erklären. Die Pensionskassenrenten
sind auf der zweiten Seite der Anlage R ab Zeile 31 bis Zeile
46 einzutragen. Hierzu wird die Mitteilung über die steuerpflichtige
Leistung aus einem Altersvorsorgevertrag gem. § 22 Nr.
5 Satz 7 EstG benötigt. Diese Mitteilung ( Leistungsmitteilung)
erhalten Rentenempfänger der Pensionskasse künftig
mit Eintritt in die Rentenphase bzw. bei Änderungen der
Leistungen. Die Nummern 1 bis 11 dieser Leistungsmitteilung
werden dann entsprechend in den Texten der Anlage R ab Zeile
31 aufgezeigt. Somit sind dann lediglich die von der Pensionskasse
bekannt gegebenen Rentenleistungen in die Anlage R einzutragen.
1. Beispiel:
Die Beitragszahlungen an die Pensionskasse wurden teilweise
individuell bzw. pauschal versteuert (Tarif 65). Von der Pensionskasse
wird auf der Seite 2 der Leistungsmitteilung unter der Nr. 4
der Rentenbetrag mitgeteilt. Dieser Betrag ist in die Zeile
38 der Anlage R zu übernehmen. Abschließend ist nur
noch das Datum des erstmaligen Rentenbezugs in Zeile 39 einzutragen.
2. Beispiel:
Die Beitragszahlungen an die Pensionskasse wurden steuerfrei
geleistet. In diesem Fall teilt die Pensionskasse in der Leistungsmitteilung
den Rentenbetrag unter der Nr. 1 mit. Dieser Wert ist dann in
der Anlage R in der Zeile 31 einzutragen.
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von
Karsten
Heinrich Weber
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