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Sehr geehrte Damen
und Herren,
wie wir alle wissen, wird mit auf Dauer stabilen Beiträgen
das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung nicht
mehr aufrechtzuerhalten sein.
Das Zauberwort, das der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang
immer wieder nennt, heißt betriebliche
Altersversorgung. Nachdem sich
die Hoffnungen, die an die private Altersvorsorge geknüpft
wurden, bislang nicht erfüllt haben, sind die Erwartungen
des Gesetzgebers hoch. Schon seit geraumer Zeit werden die
Stimmen in der Politik lauter, die von Zwangsriesterei
sprechen. Ob das
der richtige Weg ist, sei dahin gestellt.
Insbesondere den jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
möchte die Pensionskasse deshalb eine Alternative zur
gängigen Praxis aufzeigen. Vor der letzten Rentenreform
war es für die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
noch undenkbar, mit ihren tarifvertraglichen vermögenswirksamen
Leistungen (VL) anders zu verfahren, als mittelfristig Liquidität
aufzubauen. Neuere Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass
sich die Beschäftigten durchaus darüber Gedanken
machen, ob sie diese Mittel in Zukunft nicht einer anderen
Verwendung zuführen. Sicherlich
war es in der Vergangenheit angenehm sich etwas leisten
zu können, ohne hierfür einen spürbaren
Eigenaufwand zu haben. Ein Zuschuss zum Auto, eine Urlaubsreise
oder der Beitrag zum eigenen Hausstand alle sieben
Jahre waren die notwendigen Mittel hierzu vorhanden.
Die Zeiten haben sich jedoch verändert;
die zu erwartende Minderversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
erfordert auch hier ein Umdenken. Die Umwandlung
von vermögenswirksamen Leistungen (VL) zugunsten einer
betrieblichen Altersversorgung ist eine solche
Option!
Beiträge in Höhe der VL
in den Tarif
AVmG der Pensionskasse können bei mittel-
bis langfristiger Ansparphase eine zusätzliche Rente
aus betrieblicher Altersversorgung von einigen hundert Euro
monatlich bilden. Der Arbeitgeber spart sich bei der betrieblichen
Altersversorgung seine Beiträge zu Sozialversicherung.
Diesen Vorteil wird er in der Regel an den/die Mitarbeiter/in
weitergeben. Der Wegfall der staatlichen Sparzulage kann so
kompensiert bzw. es können sogar von Anfang an etwa 10
% 20 % höhere Beiträge zur Alterssicherung
verwendet werden.
Das Verfahren zum
umswitchen von VL in betriebliche Altersversorgung
ist denkbar einfach: Der Arbeitnehmer vereinbart schriftlich
mit seinem Arbeitgeber, dass er seine VL in betriebliche Altersversorgung
umwandeln möchte; hierfür leistet sein Arbeitgeber
Beiträge in Höhe der VL zur Pensionskasse.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gerne. Auch
sind die notwendigen Unterlagen jederzeit bei uns abrufbar.
Natürlich können Sie dieses Schreiben und die genannten
Informationen auch von unserer Homepage herunterladen ( PDF)
und so an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses
per E-Mail weiterleiten.
Übrigens: Am 11. April 2003 hat die ordentliche Vertreterversammlung
den Geschäftsbericht der Pensionskasse für das Jahr
2002 entgegen genommen und einstimmig verabschiedet. Informieren
auch Sie sich über das erfolgreiche Geschäftsjahr
2002: Wiederum präsentieren wir Ihnen den Geschäftsbericht
als PDF-Version.
Es grüßt Sie Ihre
PENSIONSKASSE DER GENOSSENSCHAFTSORGANISATION VVAG
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