Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wie wir alle wissen, wird mit auf Dauer stabilen Beiträgen das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr aufrechtzuerhalten sein.
  
Das Zauberwort, das der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang immer wieder nennt, heißt
betriebliche Altersversorgung. Nachdem sich die Hoffnungen, die an die private Altersvorsorge geknüpft wurden, bislang nicht erfüllt haben, sind die Erwartungen des Gesetzgebers hoch. Schon seit geraumer Zeit werden die Stimmen in der Politik lauter, die von „Zwangsriesterei“ sprechen. Ob das der richtige Weg ist, sei dahin gestellt.
 
Insbesondere den jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte die Pensionskasse deshalb eine Alternative zur gängigen Praxis aufzeigen. Vor der letzten Rentenreform war es für die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch undenkbar, mit ihren tarifvertraglichen vermögenswirksamen Leistungen (VL) anders zu verfahren, als mittelfristig Liquidität aufzubauen. Neuere Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass sich die Beschäftigten durchaus darüber Gedanken machen, ob sie diese Mittel in Zukunft nicht einer
anderen Verwendung zuführen. Sicherlich war es in der Vergangenheit angenehm sich „etwas leisten“ zu können, ohne hierfür einen spürbaren Eigenaufwand zu haben. Ein Zuschuss zum Auto, eine Urlaubsreise oder der Beitrag zum eigenen Hausstand – alle sieben Jahre waren die notwendigen Mittel hierzu vorhanden.
 
Die Zeiten haben sich jedoch verändert; die zu erwartende Minderversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfordert auch hier ein Umdenken. Die „Umwandlung“ von vermögenswirksamen Leistungen (VL) zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung ist eine solche Option!
 
Beiträge in Höhe der VL in den Tarif AVmG der Pensionskasse können bei mittel- bis langfristiger Ansparphase eine zusätzliche Rente aus betrieblicher Altersversorgung von einigen hundert Euro monatlich bilden. Der Arbeitgeber spart sich bei der betrieblichen Altersversorgung seine Beiträge zu Sozialversicherung. Diesen Vorteil wird er in der Regel an den/die Mitarbeiter/in weitergeben. Der Wegfall der staatlichen Sparzulage kann so kompensiert bzw. es können sogar von Anfang an etwa 10 % – 20 % höhere Beiträge zur Alterssicherung verwendet werden.
 
Das Verfahren zum „umswitchen“ von VL in betriebliche Altersversorgung ist denkbar einfach: Der Arbeitnehmer vereinbart schriftlich mit seinem Arbeitgeber, dass er seine VL in betriebliche Altersversorgung umwandeln möchte; hierfür leistet sein Arbeitgeber Beiträge in Höhe der VL zur Pensionskasse.
 
Wenn Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gerne. Auch sind die notwendigen Unterlagen jederzeit bei uns abrufbar. Natürlich können Sie dieses Schreiben und die genannten Informationen auch von unserer Homepage herunterladen (
PDF) und so an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses per E-Mail weiterleiten.
 
Übrigens: Am 11. April 2003 hat die ordentliche Vertreterversammlung den Geschäftsbericht der Pensionskasse für das Jahr 2002 entgegen genommen und einstimmig verabschiedet. Informieren auch Sie sich über das erfolgreiche Geschäftsjahr 2002: Wiederum präsentieren wir Ihnen den
Geschäftsbericht als PDF-Version.
 
Es grüßt Sie Ihre
PENSIONSKASSE DER GENOSSENSCHAFTSORGANISATION VVAG


Johann May
 

Thomas Schätz
 

 
Thomas Schätz
Thomas Schätz
 
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