Rürup fordert Erhalt der Sozialversicherungsfreiheit
 
Vom 09. bis 11. März 2004 fand in Berlin die 5. Handelsblatt-Jahrestagung zur betrieblichen Altersversorgung statt. In diesem Rahmen forderte Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup erneut den Erhalt der Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung auch über das Jahr 2008 hinaus.
 
Hintergrund: Seit dem 01. Januar 2002 sind Beiträge z.B. zu einer Pensionskasse vorrangig steuerfrei. Dies gilt auch für Beitragszahlungen, die im Rahmen der Entgeltumwandlung (Barlohnverzicht) geleistet werden. Bis zum 31. Dezember 2008 sind diese Beiträge zusätzlich auch von der Sozialversicherungspflicht befreit. Die Beitragsobergrenze beträgt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
Die Befreiung von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung soll nach dem 31. Dezember 2008 entfallen.
 
Hierzu Prof. Rührup: Sollte die Sozialversicherungsfreiheit nach dem Jahr 2008 tatsächlich wegfallen, würde dies letztlich zu einer Doppelverbeitragung führen. Das Auslaufen der Sozialversicherungsfreiheit ab dem Jahr 2009 passt nicht in die soziale Landschaft und hat eine massive kontraproduktive Wirkung für die Entgeltumwandlung und damit für den Aufbau der Betriebsrenten. Die Befristung muss aufgehoben werden.
 
Prof. Rührup ist Universitätsprofessor für Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Darmstadt. Des Weiteren ist er Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und Entwicklung und Vorsitzender des Sozialbeirates der Bundesregierung.
 
 
 

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