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Rürup fordert
Erhalt der Sozialversicherungsfreiheit
Vom 09. bis 11. März 2004 fand in Berlin die 5. Handelsblatt-Jahrestagung
zur betrieblichen Altersversorgung statt. In diesem Rahmen forderte
Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup erneut den Erhalt der Sozialversicherungsfreiheit
bei Entgeltumwandlung auch über das Jahr 2008 hinaus.
Hintergrund:
Seit dem 01. Januar 2002 sind Beiträge z.B. zu einer Pensionskasse
vorrangig steuerfrei. Dies gilt auch für Beitragszahlungen,
die im Rahmen der Entgeltumwandlung (Barlohnverzicht) geleistet
werden. Bis zum 31. Dezember 2008 sind diese Beiträge zusätzlich
auch von der Sozialversicherungspflicht befreit. Die Beitragsobergrenze
beträgt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Die Befreiung von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung
soll nach dem 31. Dezember 2008 entfallen.
Hierzu Prof. Rührup:
Sollte die Sozialversicherungsfreiheit nach dem Jahr 2008 tatsächlich
wegfallen, würde dies letztlich zu einer Doppelverbeitragung
führen. Das Auslaufen der Sozialversicherungsfreiheit ab
dem Jahr 2009 passt nicht in die soziale Landschaft und hat
eine massive kontraproduktive Wirkung für die Entgeltumwandlung
und damit für den Aufbau der Betriebsrenten. Die Befristung
muss aufgehoben werden.
Prof. Rührup ist Universitätsprofessor
für Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität
Darmstadt. Des Weiteren ist er Mitglied des Sachverständigenrates
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und Entwicklung
und Vorsitzender des Sozialbeirates der Bundesregierung.
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